Schutzkonzept - Sexualisierte Gewalt 2023

Wir, die Kita Krümelkiste, sehen den Schutz vor sexualisierter Gewalt der uns anvertrauten Kinder als wichtigen Baustein unserer Einrichtungskonzeption an. Der Aufbau unseres Schutzkonzeptes folgt in Anlehnung an die im Landesverband Nordrhein e.V. im Jahr 2015 entwickelte „Handlungsempfehlung zur Umsetzung der DRK-Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in den DRK-Kindertagesstätten“.
Ganz wie es Johannes-Wilhelm Rörig (Unabhängiger Beauftragter der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs) definiert, haben wir ein für unsere Institution passendes System von Maßnahmen unter Einbeziehung und Beteiligung unser Leitungsgremien, Fachkräfte, Eltern und Kinder entwickelt. Ziel unseres ganzheitlichen Schutzkonzeptes ist es, Kindern den größtmöglichen Schutz vor sexualisierten Gewalterfahrungen zu bieten und dazu alle präventiven Maßnahmen zu ergreifen, die sich als fachlich relevant herausgestellt haben. Unsere Kita soll ein sicherer Raum sein, der Kindern altersgerechte Freiräume lässt. Wir übernehmen die Verantwortung, für die Sicherheit in unserer Kita zu sorgen, indem wir uns auch einem unangenehmen Thema nähern und uns zielführend mit potenziellen Risikofaktoren für sexualisierte Gewalt auseinandersetzen. Wir verstehen dies als Aufgabe innerhalb unseres Qualitätsmanagements. Orientiert am Leitbild des DRK und im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung über die Bedeutung der Rotkreuz-Grundsätze für die pädagogische Arbeit entstanden, dient das Leitbild unserer Kindertageseinrichtungen als pädagogischer und fachpolitischer Orientierungsrahmen und liefert zugleich Eckdaten für die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in der Praxis. Es folgt ein Ausschnitt aus der Rahmenkonzeption „Kindertageseinrichtungen im Deutschen Roten Kreuz“ des Generalsekretariats aus dem Jahr 2012:

Mit unserer Kindertageseinrichtung sind wir eingebunden in eine weltweite Gemeinschaft von Menschen, die sich alle einer Idee verpflichtet fühlen. Im Zeichen der Menschlichkeit setzen wir uns ein für das Leben, die Würde, die Gesundheit, das Wohlergehen und die Rechte aller Kinder und der am Entwicklungsprozess beteiligten Personen.
Unser Handeln ist bestimmt durch die sieben Grundsätze des Roten Kreuzes. Die daraus abgeleiteten Werte begründen die Ziele unserer Arbeit. Für uns steht das Kind in seiner Lebenssituation im Mittelpunkt. Wir achten Kinder als eigenständige Persönlichkeiten, deren Würde den gleichen Stellenwert hat wie die eines Erwachsenen. Kinder sind aktive Gestalter ihrer Entwicklung. Sie haben alle den gleichen Anspruch auf Bildung, Erziehung und Betreuung ohne Ansehen der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, ihres Geschlechtes, der sozialen Stellung und ihrer speziellen körperlichen, seelischen und geistigen Bedingungen.
Unsere Grundhaltung ist geprägt von Akzeptanz, Toleranz und Wertschätzung. Wir stehen ein für Integration und wenden uns gegen Fremdenfeindlichkeit, Intoleranz und Ausgrenzung.
Auf der Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention verstehen wir uns als Anwalt der Kinder. Dabei richten wir unsere besondere Aufmerksamkeit auf solche, die von der Gesellschaft ausgegrenzt bzw. benachteiligt werden und setzen uns gemeinsam mit allen Beteiligten für die Verbesserung der Lebenssituation von Kindern ein. Wir ermöglichen den Kindern Partizipation, das heißt: Kinder werden entsprechend ihrem Entwicklungsstand an vielen sie betreffenden Fragen und Entscheidungen beteiligt.
Den Eltern bieten wir eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit und Mitwirkung. Wir beteiligen uns an der Ausbildung des Berufsnachwuchses, indem wir Lernfelder in der sozialpädagogischen Praxis zur Verfügung stellen. Auf der Basis unserer Rotkreuz-Grundsätze wirken wir mit bei kommunalpolitischen Entscheidungen, die Kinder und ihre Familien betreffen und setzen uns für die Belange der Kinder und ihrer Familien in örtlichen Fachgremien und in der Öffentlichkeit ein.
Wir sind vernetzt mit einer Vielzahl von Arbeitsfeldern für Menschen jeden Alters und in unterschiedlichen Lebenssituationen. Wir bieten in unseren Kindertageseinrichtungen Raum für generations- und interessenübergreifende Begegnung.
Wir ermöglichen den Zugang zu anderen Angeboten des Roten Kreuzes und vermitteln eine Vielzahl von Hilfen.
Wir kooperieren mit allen Institutionen und Personen, die uns bei der Erfüllung unserer Ziele und Aufgaben hilfreich sein können.
Die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Institutionen erfolgt stets auf Grundlage unserer Ziele und ist durch unsere unparteiliche Grundhaltung geprägt.

DRK Standard Nummer 1 – Konzeption

In unserer Einrichtungskonzeption, die stetig überarbeitet wird, sind bereits Punkte zur Prävention sexualisierter Gewalt aufgeführt.
Wir arbeiten nach den Grundsätzen des DRK:

  • Menschlichkeit
  • Unparteilichkeit
  • Neutralität
  • Unabhängigkeit
  • Freiwilligkeit
  • Einheit
  • Universalität.

Wir verstehen uns als Begleiter der Kinder im Kitaalltag. Die Kinder werden gefördert und in ihrer Persönlichkeitsentwicklung bestärkt.
Des Weiteren haben wir den Punkt ,,Kindliche Sexualität‘‘ in unserer Konzeption aufgenommen.
Die Neugierde den eigenen Körper zu entdecken gehört zur gesunden Entwicklung eines jeden Kindes.
Prävention spielt bei der kindlichen Sexualität eine wichtige Rolle, deshalb pflegen wir im Kitaalttag einen offenen Umgang. Der Körper ist für uns etwas ganz natürliches und an keiner Stelle ein Tabuthema. Prävention bedeutet für uns u.a., den Kindern Begriffe für ihre Geschlechtsteile mitzugeben, damit sie sich mitteilen
können. Wir ermutigen die Kinder eigene Grenzen zu setzen und diese deutlich zu signalisieren: „Halt Stopp, mein Körper gehört mir!“.
Wir führen Projekte und Angebote durch, die das Selbstwertgefühl stärken und ermutigen eigene Grenzen und Bedürfnisse zu äußern. Dazu gehören Puzzle, Bilderbücher, Puppen u.ä..
Die pädagogischen Fachkräfte geben Freiraum zur Entfaltung, sind jedoch greifbar, wenn ein Kind Unterstützung benötigt seine eigenen Grenzen zu setzen.
Im Rollenspiel haben gleichaltrige Kinder die Möglichkeit (max. zwei Jahre Altersunterschied) ihrer Neugierde nachzugehen.
Diese Neugierde darf nur im beiderseitigen Einverständnis der Kinder ausgelebt werden. Kinder brauchen eindeutige Regeln, um im körperbezogenen Rollenspiel ihre persönlichen Grenzen zu vertreten und die der anderen Kinder wahrzunehmen und zu beachten.

DRK Standard Nummer 2 – Kenntnisse und Wissenserwerb

In unserer Einrichtung ist eine Mitarbeiterin (Christin Storck) als Fachkraft für den Kinderschutz ausgebildet.
Diese nimmt regelmäßig an Treffen und Fortbildungsveranstaltungen teil.
Inhalte und Abläufe bei Verdachtsfällen werden an das Team weitergetragen, darüber hinaus steht Sie für jegliche Fragen zu Verfügung.
Durch den Einsatz eines sogenannten „Ersten Ansprechpartners” zum Thema „Prävention sexualisierter Gewalt” in den Einrichtungen (für Kinder, Kollegen, Eltern und Angehörige) wird eine niedrigschwellige Anlaufstelle geschaffen. Fragen, Unsicherheiten und vertrauliche Ratschläge können so besprochen werden, ohne dass sie direkt Einfluss auf den Kindertagesstätten Alltag haben. Eine enge Zusammenarbeit mit Fachberatungsstellen sorgt für eine sorgfältige und dem Thema angemessene Handhabung mit sensiblen Inhalten sowie mit Verdachtsfällen.
Durch die Vernetzung mit Fachberatungsstellen, Fachreferenten und externen Serviceleistungen, wie z. B. Infoabende für Eltern, stellt sich unsere Einrichtung breit auf und bleibt auf dem aktuellsten Stand.
Des Weiteren stehen uns die Fachberatungsstellen mit ihrem „externen Blick“ bei Verdachtsfällen zur Verfügung.

DRK Standard Nummer 3 – Verhaltenskodex und Selbstverpflichtung

Alle Beschäftigten erhalten eine Grundsensibilisierung, die für ihr Aufgabenfeld abgestimmte Informationen enthält.
Jeder Mitarbeiter bestätigt mit seiner Unterschrift, bei Dienstantritt, dass er den Verhaltenskodex und die Selbstverpflichtung gelesen und verstanden hat und alle offenen Fragen geklärt worden sind. Des Weiteren erhalten die Mitarbeiter eine Anlage mit Paragrafen zu Straftaten im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt. Alle drei Dokumente befinden sich im Anhang. Die Umsetzung des DRK Verhaltenskodexes inklusive der Selbstverpflichtung in der gesamten Einrichtung. Die deutliche Auseinandersetzung mit den Inhalten des Kodexes und der
Selbstverpflichtung hilft Fragen und Unsicherheiten abzubauen. Die öffentlichkeitswirksame Platzierung des Kodexes in den Einrichtungen setzt deutlich Zeichen und zeigt nach innen und außen, dass der Umgang mit dem Thema „Sexualisierte Gewalt” in der DRK Kita Krümelkiste kein Tabu ist.

DRK Standard Nummer 4 – Erweitertes Führungszeugnis

Jeder Mitarbeiter legt zu Beginn seiner Tätigkeit in unserer Einrichtung ein erweitertes Führungszeugnis vor.
Dieses wird alle fünf Jahre neu beantrag und vorgelegt.

DRK Standard Nummer 5 – Beteiligung

Die Beteiligungsrechte, Partizipation sind in unserer Einrichtungskonzeption unter dem Punkt ,,Beteiligung von Kindern und Eltern – Partizipation‘‘ ausführlich beschrieben.
Niedrigschwellige Mitteilungsmöglichkeiten, insbesondere für die Kinder machen wir möglich. Kinder können nur dann Vertrauen in die Fachkräfte haben, wenn sie in Entscheidungen mit einbezogen und ihre Belange ernstgenommen werden. Ein Beschwerdemanagement ist als Ergänzung zur Partizipation, die stärkende und schützende Strukturen schafft, zu verstehen. Die Umsetzung und Festigung von Erlerntem aus Projekten zur Selbstwertstärkung komplementieren die alltägliche Präventionsarbeit. Regelmäßig arbeiten wir mit der „100% Ich – Methodentasche vom DRK und führen Projekte zum Thema „Mein Körper“ durch. Auch das vorbildliche und transparente Verhalten der Fachkräfte unterstützt die Alltagsprävention.
Darüber hinaus finden regelmäßig Elterninfoveranstaltungen zu präventiven Thema rund um die kindliche Sexualität statt.

DRK Standard Nummer 6 – Beschwerdemanagement und Vertrauenspersonen

Das Beschwerdemanagement ist ein besonderer Aspekt der Partizipation und gehört zur gelebten Alltagsprävention. Die Kinder sollen sich ohne Angst bei den Fachkräften beschweren und ihre Kritik äußern können. Dadurch können sie individuelle Hilfe erhalten. Zusätzlich wird die Selbstwirksamkeit gestärkt, welche ein wichtiger Aspekt eines präventiven Kinderschutzes ist. Die Kinder machen die Erfahrung der Gestalter ihrer eigenen Umwelt zu sein. Indem die Kinder ihre Kritik äußern, ist es für die Fachkräfte einfacher Schwierigkeiten zu bearbeiten und Lösungen zu fingen.
In unserer Einrichtung wird Beschwerdemanagement über folgende „Werkzeuge“ gesichert z.B. Gefühlsplakate und Gesprächsrunden.

DRK Standard Nummer 7 – Verfahrensweise bei sexualisierter Gewalt

In unserer Einrichtung haben wir verbindliche Gliederungen zur Verfahrensweisen bei Verdachtsfällen festgelegt:
A: Kinder untereinander
B: Durch Mitarbeitende in der Einrichtung
C: Außerhalb der Einrichtung
Die Ablaufdiagramme sind allen Mitarbeitern bekannt und für alle zugänglich im ,,Kinderschutzordner‘‘ abgeheftet. Diese sind im Anhang zu finden.
Durch klar definierte, einheitliche Verfahrensweisen, die bei vagen und erhärteten Verdachtsfällen innerhalb der Einrichtung und bei vagen Verdachtsfällen außerhalb der Einrichtung angewendet werden, wird die größtmögliche Sicherheit für alle Beteiligten gewährleistet.

Grundsensibilisierung

In unseren Vorstellungsgesprächen werden potenzielle Mitarbeiterinnen auf ihre Haltung zum Thema „Kinderschutz“ hin befragt. Auch der Umgang mit Grenzerfahrungen im pädagogischen Alltag wird thematisiert. Die Einrichtung weist auf ihre deutliche Positionierung zum Schutzauftrag der anvertrauten Kinder hin und gibt Beispiele für die in der jeweiligen Einrichtung geltenden Regeln zur Wahrung der Balance zwischen emotionaler Nähe und professioneller Distanz zwischen pädagogischer Fachkraft und Kinder. So können sich die Bewerber und die jeweilige Einrichtung einen ersten Eindruck verschafften, ob die jeweiligen Grundhaltungen zueinander passen.

Praktikanten, FSJler und ähnliche Mitarbeiter werden zu Dienstbeginn in unser Schutzkonzept eingewiesen.

Stand 03. Januar 2023

Das vollstände Konzept können Sie auch hier downloaden: